Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pretty Pine Moments – Hochzeitsfotografie und Videografie
Pretty Pine Moments – Hochzeitsfotografie & Videografie
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Pretty Pine Moments und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Mit der Buchung eines Shootings, einer Hochzeitsreportage oder sonstiger fotografischer bzw. videografischer Leistungen gelten diese AGB als akzeptiert.
(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot schriftlich bestätigt, ein Vertrag unterzeichnet oder eine vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.
(2) Der Termin gilt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung als verbindlich reserviert.
(3) Angebote haben – sofern nicht anders angegeben – eine Gültigkeit von 5 Tagen.
3. Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag.
(2) Der Auftragnehmer arbeitet im eigenen künstlerischen Stil. Die fotografische und videografische Gestaltung, Bearbeitung, Auswahl der Aufnahmen sowie der finale Bild- und Videolook unterliegen
ausschließlich dem kreativen Ermessen des Auftragnehmers.
(3) Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Stils, der Bildgestaltung oder der Bearbeitung sind ausgeschlossen.
(4) Die Anzahl der gelieferten Bilder und die Länge von Filmen richten sich nach den jeweiligen Gegebenheiten des Hochzeitstages, insbesondere Wetter, Lichtverhältnissen, Zeitplanung, Location, Stimmung und Mitwirkung der Gäste.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Assistenten, Second Shooter oder weitere Dienstleister einzusetzen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen rechtzeitig vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass an allen gewünschten Orten das Fotografieren und Filmen erlaubt ist.
(3) Der Auftraggeber informiert Gäste und beteiligte Personen eigenständig über Foto- und Videoaufnahmen.
(4) Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Personen oder Situationen müssen dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
(5) Während längerer Reportagen stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer angemessene Verpflegung und Getränke zur Verfügung.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise.
(2) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig. Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich reserviert.
(3) Der Restbetrag ist innerhalb der im Vertrag genannten Frist zu zahlen.
(4) Die Auslieferung der finalen Bilder und Filme erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(5) Zusatzleistungen, spontane Verlängerungen oder nachträgliche Änderungswünsche werden gesondert berechnet.
(6) Entstehen durch Verzögerungen oder organisatorische Änderungen zusätzliche Wartezeiten oder
Mehraufwände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer diese zusätzlich berechnen.
6. Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Sämtliche Aufnahmen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten Nutzung der gelieferten Bilder und Filme.
(3) Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung durch Unternehmen oder Dienstleister sowie jegliche gewerbliche Nutzung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
4) Die gelieferten Bilder und Filme dürfen nicht verändert, bearbeitet, gefiltert oder verfremdet werden. Dies gilt insbesondere für Farbfilter, Presets, Retuschen, KI-Bearbeitungen oder sonstige Manipulationen.
(5) Der Auftragnehmer ist – soweit möglich und zumutbar – bei Veröffentlichungen als Urheber zu nennen.
(6) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
7. Rohmaterial / zusätzliche Videoaufnahmen
(1) Die Herausgabe von Rohmaterial (RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial oder unbearbeitete Originaldateien) ist grundsätzlich nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.
(2) Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber zusätzliches Videomaterial wie vollständige Trauungen, Reden, Spiele oder sonstige längere Aufnahmen zur Verfügung stellt, erfolgt dies ausschließlich als zusätzliche Dokumentationsaufnahme und in unbearbeiteter bzw. nur leicht bearbeiteter Form. Solche Aufnahmen entstehen häufig durch statische Zusatzkameras zur durchgehenden, aber später startenden, Aufzeichnung bestimmter Programmpunkte und dienen nicht der cineastischen Hauptfilmproduktion.
(3) Dieses Rohmaterial enthält keine nachträgliche Bearbeitung. Insbesondere sind Schnitt, Farbkorrektur, Audiooptimierung, Retusche, Stabilisierung oder sonstige Postproduktion nicht Bestandteil dieser zusätzlichen Bereitstellung, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Die Bereitstellung zusätzlichen Rohmaterials begründet keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bestimmte Kameraperspektiven, vollständige Tonaufzeichnungen oder eine bestimmte technische Qualität.
(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, Rohmaterial oder Teile hiervon aus technischen, qualitativen, datenschutzrechtlichen oder künstlerischen Gründen nicht herauszugeben.
(6) Die Auslieferung zusätzlicher unbearbeiteter Videoaufnahmen erfolgt ausschließlich nach Ermessen des Auftragnehmers.
8. Lieferung und Auslieferungszeiten
(1) Die Auslieferung der bearbeiteten Bilder erfolgt digital in hochauflösendem JPG-Format.
(2) Die Lieferzeit für Hochzeitsreportagen beträgt in der Regel bis zu 8 Wochen nach der Veranstaltung.
(3) Filme und Highlightvideos werden in der Regel innerhalb von bis zu 12 Wochen ausgeliefert.
(4) Die Übergabe erfolgt über eine passwortgeschützte Onlinegalerie oder einen Downloadlink.
(5) Die Onlinegalerie steht dem Auftraggeber mindestens 12 Monate zur Verfügung.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Aufnahmen aus technischen, qualitativen oder datenschutzrechtlichen Gründen auszusortieren.
9. Veröffentlichungsrechte / Portfolio
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die entstandenen Bilder und Filme zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.
(2) Dies umfasst insbesondere:
Website
Social Media
Portfolio
Werbung
Messen
Printprodukte
Veröffentlichungen
(3) Widerspricht der Auftraggeber der Veröffentlichung ausdrücklich vor Vertragsabschluss schriftlich, wird dies individuell berücksichtigt.
(4) Bereits gewährte Rabatte oder Sonderkonditionen aufgrund einer vereinbarten Veröffentlichungserlaubnis können bei nachträglichem Widerruf nachberechnet werden.
10. Kündigung / Stornierung
(1) Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:
Bis 5 Monate vor dem Hochzeitstermin wird die geleistete Anzahlung einbehalten.
Erfolgt die Stornierung weniger als 5 Monate vor dem Termin, ist die vereinbarte Gesamtsumme vollständig fällig.
(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Eine kostenfreie Terminverschiebung ist nur möglich, sofern ein alternativer Termin verfügbar ist.
11. Krankheit / Ausfall / höhere Gewalt
(1) Im Falle von Krankheit, Unfall oder sonstiger Verhinderung des Auftragnehmers wird versucht, einen gleichwertigen Ersatzfotografen oder Videografen zu organisieren.
(2) Sollte dies nicht möglich sein, wird die bereits geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet.
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(3) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(4) Für Fälle höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
12. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für technische Defekte, Speicherkartenfehler, Datenverluste, höhere Gewalt oder unvermeidbare Ausfälle wird keine Haftung übernommen.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer maximal bis zur Höhe des vereinbarten Auftragswertes.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für eingeschränkte Aufnahmebedingungen aufgrund von Wetter,
Lichtverhältnissen, Zeitmangel, Eingriffen Dritter oder örtlichen Gegebenheiten.
13. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass zur Vertragsabwicklung notwendige Daten gespeichert werden.
(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(4) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
STAND: 05.01.2025